Krankenkassenfahrten
Alle Kassen, Berufsgenossenschaften und privat
Die Spezialisierung betrifft Serienfahrten:
- Dialyse
- Chemotherapie
- Strahlentherapie
- ambulante Rehabilitation
- ambulante Operation
- ERP
Krankenkassenfahrten unterliegen nicht dem Tarif, wenn für ihre Ausführung Verträge, unter Beachtung des §2 Abs. 4 dieser Verordnung, mit öffentlichen - rechtlichen zu vereinbarten Festpreisen vorliegen.
Insofern gelten die vertraglich vereinbarten Vergütungen als festgesetzte Beförderungsentgelte.
Gleiches gilt für Fahrten, die im Linienverkehr durchgeführt werden.
E - Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.