Tarife
Tarife
Die Beförderungsentgelte im Taxiverkehr sind Festentgelte.
Sie bestimmen sich ausschließlich nach dieser Verordnung und dürfen weder über- noch unterschritten werden.
Das Entgelt für die Beförderung von Personen durch Taxen wird unabhängig von der Zahl der beförderten Personen (unter Beachtung der zugelassenen Sitzplätze des Fahrzeugs) - für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes wie folgt festgelegt.
Grundgebühr: 2,80 €
Entgelt je km: 1,60 €
Die Fortschaltstufen im Fahrpreisanzeiger betragen 0,10 €
Das Entgelt ist grundsätzlich mit einem geeichtem Fahrpreisanzeiger festzustellen.
Ein Nachlass aus diesen Entgelten darf nicht gewährt werden.
Sondervereinbarungen über Beförderungsentgelte im Pflichtfahrgebiet sind nur unter den in § 51 Abs.2 PBefG genannten Voraussetzungen zulässig
und vor ihrer Einführung unter deren Änderung der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.